Kosten

Unser Angebot wird in der Regel vom zuständigen Amt für Familie und Soziales (Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII) übernommen – vorausgesetzt, Einkommens- und Vermögensgrenzen werden nicht überschritten.

Wer unser Angebot nutzen möchte, kann beim Amt für soziale Dienste einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Dieser lässt sich bequem online einreichen. Nach Bewilligung übernimmt der Träger in der Regel die anfallenden Kosten.